Vorraussetzung
Gebote
- vollständige Bewerbung
- mindestens 1-Raumhaus als Gildensitz
- Erwerb eines Gildensteines für 50.000 Goldstücke bei einem GM
- mindestens 3 Gründungsmitglieder (bei Steinsetzung anwesend!)
- Die Gilde hat nach 2 Wochen mindestens 5 Mitglieder (Ausnahmen nach Rücksprache mit dem zuständigen GM möglich)
Erwünscht
- Gilden-Homepage – Webspeicher für die Gilden-HP und Gilden-Forum kann auf Wunsch von uns gestellt werden
Regeln
Verbote
- Weniger als 3 Mitglieder
- Betrügen bei der Mindestanzahl der Gildenmitglieder durch mehrere Chars im gleichen Account
- Leeres Kodex-Feld am Gildenstein
- Gildenkriege ohne „Kriegserklärung“ und „Kriegsvertrag“ in der Schrifthalle
- Krasse bzw. häufige Gesinnungswechsel
- Gesinnung, die dem Konzept der Gilde widerspricht oder Verhalten, das dem Konzept der Gilde widerspricht ohne Rücksprache mit der Gilden-Betreuung oder Gildenleitung
Gebote
- Niederschrift des Gildenkodexes am Stein
- Kodex und gewählte Gesinnung der Gilde müssen rp-technisch ausgespielt werden: Neutrale Gilden halten sich aus Konfliken heraus (abgesehen von evtl. Vermittungspflichten), Gilden mit böser Gesinnung arbeiten im Verborgenen und Gilden guter Gesinnung bekämpfen das Böse, helfen Bedürftigen und stehen für Recht und Ordnung ein auch wenn es im Augenblick Nachteile für den Einzelnen hat.
- Gesinnungswechsel nur nach Rücksprache mit dem zuständigen GM und passender Geschichte in der Schrifthalle.
- Namensänderungen der Gilde bzw. Kürzeländerungen oder Änderung der Gesinnung oder Änderung des Konzeptes nur nach Absprache mit dem zuständigen GM
- Kriegserklärungen nur mit Geschichte und einem „Kriegsvertrag“ in der Schrifthalle
- Zusendung einer „Gilden-Rückmeldung“ nach Aufforderung in News oder Schrifthalle durch den Gildenmeister
Gildentitel
Vergabe von Gilden-Titeln
Verbote
- Verbrecher-Titel (Bsp.: „Schlächter von Britain“)
- Religiöse Grössenwahn-Titel (Bsp.: „Herr der Engel“, „Herr der Himmlischen Heerscharen“)
- Grössenwahnsinnige Titel (Bsp.: „Herrscher von Dingsbums“)
Gebote
- Gildenleiter müssen sich vor Gildengründung ein Titelkonzept überlegen und mit dem zuständigen GM absprechen.