Gesetze Khaz’Durs

Kodex/Gesetze für Khazad:

  • Das Wohl des Berges und der Brüder steht immer an erster Stelle!
  • Anordnungen des Symul sind grundsätzlich zu befolgen. Denen des Xar’Thollis wenigstens nachkommen.
  • Bei Kontakt mit anderen Rassen, ist immer Zurückhaltung zu üben.
  • Wenn um Hilfe gebeten wird, so sollte diese in der Regel auch geleistet werden. Es sei denn ein Bruder würde dadurch zu Schaden kommen.
  • Einem Bruder in der Not ist immer zu helfen, ungeachtet der Konsequenzen.
  • Jeder muss sich so verhalten, dass der Name des Berges und der Clans nicht befleckt wird.
  • Kämpfe mit anderen Rassen sollten vermieden werden, jedoch ohne Schwäche zu zeigen. Sollte es sich nicht vermeiden lassen und ein Bruder ist der Ansicht, dass er alleine chancenlos ist, so sollte einer der Wächter gerufen werden. Beleidigungen des Clans sind sofort dem Wächter zu melden und evtl. direkt vor Ort zur Rechenschaft zu ziehen.
  • Gesetze fremder Rassen sind nach Möglichkeit zu befolgen, sofern sie nicht im Widerspruch zu diesem Kodex sind. Dieser Kodex ist höher zu bewerten.
  • Ehrlichkeit gegenüber Brüdern ist ein Muss. Auch gegenüber den, dem Berg friedlich gesinnten Rassen.
  • Ein Zwerg untersteht nur der Gerichtsbarkeit seines Berges und dessen Symul.
  • Sollte ein Fremder meinen, eine Beschuldigung gegen einen Bruder vorzubringen, so muss er dies dem Symul oder Xar’Thollis gegenüber machen.
  • Jeder Kontakt zu Einzelnen oder Gruppen, die dem Clan feindlich gegenüberstehen ist nur auf ausdrückliche Anweisung des obersten Zwerges gestattet, er entscheidet auch, wer darunter anzusehen ist.
  • Sollte es zu einem Disput zwischen Brüdern kommen, so ist dieser niemals außerhalb zu diskutieren, sondern dem Symul oder Xar’Thollis zur Schlichtung vorzubringen.
  • Das Bestehlen von Brüdern wird mit dem Ausstoßen aus dem Clan bestraft. Der Täter erhält den Namensvorsatz „Grolim“

Gesetze für Besucher und Gäste Khaz’durs

1. Auf Gesetzesverstöße schwerster Art steht der Tod oder die Verbannung aus dem Zwergenberg. Die Täter werden festgenommen und den Herrschern ihrer Reiche überstellt. Die Zwerge behalten sich vor einen Mitsitzer beim Gericht zu haben um über das Maß der Strafe zu wachen.

  • Mord an einem Zwergen , Elfen oder Menschen
  • Hochverrat am Symul
  • Versuchter Mord an Zwergen

2. Auf Gesetzesverstöße mittlerer Art steht die Verbannung, Kerker oder Peinigung durch abrasieren des Bartes oder Peitschenhiebe. Die Täter werden festgenommen und den Herrschern ihrer Reiche überstellt.

  • Betreten der Tempelanlagen der Götter
  • Anstiftung oder Beihilfe bei/zu einem Verbrechen
  • Missachtung der Worte der Thollis
  • Ausübung von Magie auf dem Gebiet der Zwerge
  • Diebstahl

3. Auf Gesetzesverstöße leichter Art steht eine Goldstrafe. Die Täter werden festgenommen und den Herrschern ihrer Reiche überstellt.

  • Wilderei auf dem Land der Zwerge
  • schwere Körperverletzung
  • Verwüstung von Stollen

Jeder Person, ob Mensch oder Elf, ist das unerlaubte Betreten des Berges verboten! Die Tore der Bergstadt bleiben für Nicht-Khazad verschlossen.
Ausnahmen bilden hierbei:

  • Menschen und Elfen, in Begleitung eines Khazad.
  • Menschen und Elfen, welche ein Schriftstück vorweisen können, das ausdrücklich eine Erlaubnis beinhaltet und vom Xar’Thollis oder dem Symul selbst unterschrieben ist.
  • Menschliche und elfische Würdenträger, welche aus diplomatischen Gründen anreisen.

Bei Missachtung des Gesetzes, wird der Täter dem Symul vorgeführt und es wird mit ihm, in der Schwere mittlerer Gesetzesverstöße, verfahren. So der Täter sich gegen eine Festnahme wehrt, haben die zuständigen Thollis das Recht, Gewalt anzuwenden.