Gesetze des Königreiches der Schatten

Die Gesetze des Königreiches der Schatten
Das Königreich der Schatten steht unter der Verwaltung der Bruderschaft des Zwielichts und ihrer Anführerin, Rona. Die Bruderschaft lenkt die Geschicke des zwielichtigen Volks auf der Insel Britannia. Die Bruderschaft erlässt Gesetze, spricht Recht und ist für die Umsetzung von Urteilen zuständig. Ihre Autorität ist anzuerkennen.

Grundlegendes
Wer das Königreich betritt, steht unter dem persönlichen Schutz der Bruderschaft, sofern er nicht zu einer der unten aufgeführten Personengruppen gehört. Der Schutz erstreckt sich auf folgende Punkte:

* Angriffe auf Leib und Leben
* Identitäts- und Geheimnisverrat

* Grundsätzlich gilt: Was hier gesagt, gehört und gesehen wird, bleibt auch dort
* Wo kein Kläger, da kein Richter
* Es ist nicht gestattet, sich innerhalb der Taverne, in Geschäften, Tempeln und ähnlichen Einrichtungen oder im Quartier der Bruderschaft zu vermummen. In den Gängen gilt dieses Verbot nicht
* Wer der Bruderschaft gegenüber respektlos auftritt, muss mit der Verstoßung aus dem Schattenreich und Zutrittsverbot zu den dazugehörenden Räumlichkeiten rechnen, in schweren Fällen auch mit dem Verlust des eigenen Lebens
* Wer durch Absicht oder Unachtsamkeit Räumlichkeiten und Besitztümer anderer beschädigt, muss diese ersetzen

Ausgenommen vom Schutz der Bruderschaft sind:
* Mitglieder der herzoglichen Garde, des herzoglichen Hofs sowie ähnlich gestellte Personen aus dem Reich der Elfen und Zwerge sowie deren Familienangehörige
* Vertreter als gut geltender Gottheiten sowie neutraler Gottheiten, solange letztere nicht offiziell das Vertrauen der Bruderschaft besitzen
* Anderweitig als für das Herzogtum und/oder gegen die Bruderschaft und die Mitglieder des Königreichs der Schatten eingestellt bekannte Personen
Diese Personen müssen beim Betreten des Reiches mit Folgen rechnen.

Handel, Wohnen und Besitztümer
* Es gibt keinerlei Beschränkungen über den Handel, die Herstellung oder den Besitz von Waren, Tieren, Menschen und anderen Sachen. Explosives muss in entsprechend sicheren Behältern aufbewahrt werden. Wer bissige Tiere bewusst oder ungewollt auf andere loslässt, muss in Kauf nehmen, dass das Tier getötet wird.
* Händler und anderem Gesindel wird für ihre Aktivitäten Raum durch die Bruderschaft zugeteilt. Wer im Reich wohnen will, muss entweder zum engsten Kreis der Bruderschaft zählen oder sein Lager in der Gosse aufschlagen
* Jeder hat selbst auf seine Besitztümer zu achten, weg ist weg.

Kampfhandlungen:
Die Bruderschaft kümmert sich nicht um persönliche Streitigkeiten und ergreift auch für niemanden Partei. Sie lässt sich nicht für Zwistigkeiten oder Überfälle auf andere Personen rekrutieren. Versucht jemand – unabhängig ob als Feind oder Mitglied des Schattenreiches geltend – einen Gesinnungsgenossen zu ermorden ohne dass dafür ausreichende Gründe bestehen, muss er mit Folgen rechnen.

Streitigkeiten sind mit den Waffen der Wahl zu bereinigen, bis die Ehre des Beleidigten wiederhergestellt ist. Anschließend ist die offene Feindschaft beizulegen.

Besondere Privilegien:
Die Führung der Bruderschaft, ihre rechte Hand und die Wache, der dunkle Adel und Angehörige des Klerus genießen folgende Privilegien:

Führung und rechte Hand:
* Gesetzeserlässe
* Rechtsprechung
* Zuteilung von Arbeitsraum
* Gewährung individueller Rechte
* Ratgebung bei der Planung von Aktionen und Schwierigkeiten mit dem Feind

Wachen:
* Rauswerfen und Festnehmen von Störenfrieden
* Einsatz von Waffengewalt zur Einhaltung der Gesetze
* In Rücksprache mit der Führung Umsetzung von Urteilen und Rachehandlungen

Adel:
* Dem Adel ist der gebührende Respekt entgegen zu bringen
* Er hat Anspruch auf private Räumlichkeiten
* Sofern keine Wachen vorhanden aber notwendig kann er deren Rechte ausüben
* Anweisungen an die Wachen geben, sofern diese nicht den Gesetzen oder Anordnungen der Bruderschaft widersprechen

Klerus:
* Nutzung von Räumlichkeiten für Tempel und Gebetsräume
* ihnen ist der entsprechende Respekt entgegen zu bringen
* Rechtsprechung in Glaubensangelegenheiten und Umsetzung der Urteile, bei Bedarf durch Unterstützung der Wachen

Wer sich nicht an die Gesetze hält, Angehörige der dunklen Bruderschaften gegenüber Garde und Herzogtum verrät, Personen der oben erwähnten Gruppen in die Räumlichkeiten führt oder Geheimnisse und Identitäten weitergibt, die hier erlangt wurden, muss mit dem Verlust seines Lebens rechnen.

Personen, die trotz ihrer guten Gesinnung den Schutz der Bruderschaft genießen, dürfen nicht ohne Folgen überfallen werden. Dazu zählen folgende Persönlichkeiten:

Derzeit keine