Stände und Titel

Der Adel

Der Adel unterteilt sich in zwei Gruppen. Blutadel und Amtsadel. Amtsadlige sind Vögte, persönliche Berater der Herzogin und Charaktere in hohen Ämtern. Blutadel sind jene Charaktere, die entweder als Adlige geboren werden oder aufgrund ihrer Verdienste in den richtigen Adelsstand erhoben werden. Prinzipiell steht der Blutadel über dem Amtsadel, doch haben Amtsadlige häufig bestimmte Befugnisse, mit denen sie im Zweifelsfall auch Entscheidungen über den Blutadel treffen können. Dem Adel gegenüber sollte man immer mit Respekt begegnen, da er in Verbindung mit der Herzogin steht und man in Ungnade bei ihr fallen könnte. Grundsätzlich sind Adelstitel, sofern nicht anders bekanntgegeben, nicht auf andere Spieler übertragbar, dürfen also nicht „weitervererbt“ werden. Familienmitglieder können den Namen des Adligen tragen, daraus ergeben sich für ihn jedoch keine weiteren Rechte, also weder besondere Behandlung, noch anderweitige Privilegien, oder sogar die Befugnis, über andere zu bestimmen.
Träger eines solchen Titels stehen im Rang zwar unter dem Blutadel (gleichrangig mit dem Edlen), doch haben sie, wie oben erwähnt, oftmals Befugnisse, die sie in bestimmten Bereichen über alle anderen Adligen (mit Ausnahme der Herzogin und höheren) stellt.
Hat ein Charakter mehrere Titel, zum Beispiel „Theodosius, Magier und Vogt von Britain“, wird er mit dem höchsten Titel angesprochen, in diesem Fall also „Euer Wohlgeboren“ für den Vogt.
Wir bitten um die Beachtung der korrekten Anrede! Wisst Ihr diese nicht, weicht auf die allgemeine Anrede „Euer Gnaden“ aus! Das Adelssystem gilt für Menschen uneingeschränkt, andere Rassen haben andere Adelssysteme oder gar keine. Sind andere Rassen jedoch Bewohner oder zu Gast in einer Menschenstadt, gelten das Adelskonzept ebenso wie die Gerichtsbarkeit auch für sie. Adel kann auf TM durch sehr gutes Rollenspiel, und nur dadurch, erreicht werden. Fällt ein Spieler positiv auf und verkörpert seinen Char sehr gut, kann von den GMs überlegt werden, ihn zu adeln.  Adelstitel bergen eine gewisse Verpflichtung dem Volk gegenüber. Natürlich ist die Art der Verpflichtung unterschiedlich, je nach dem in welchem Landstrich man sich befindet. Für diese erhöhte Verantwortung steht jedem adligen Char der entsprechende Respekt zu. Zudem steht es nur adligen Chars zu, ein Wappen und damit ein Siegel zu führen, das ihr Haus repräsentiert.

Der Klerus

Der Klerus ist nichts anderes als der Kirchenadel. Zu ihm gehören Priester, Paladine, Inquisitoren und andere. Kleriker werden nicht durch Geburt oder die Herzogin in ihren Rang erhoben, sondern durch ihre eigene Kirche.
Es gibt verschiedene gute, neutrale und böse Religionen, die Gottheiten, Dämonen oder Philosophien verehren. In allen Bereichen sind Klerikerchars grundsätzlich möglich. Jedoch werden nicht alle Kleriker ingame auch offen als solche erkannt und entsprechend behandelt. Gerade Kleriker böser Gesinnung sollten sich in gut gesonnenen Städten dreimal überlegen, ob sie sich zu erkennen geben. Statt des Respektes und der Privilegien, die gute und neutrale Kleriker dort erhalten, würde einem bösen Priester dort nur der Scheiterhaufen winken. Die weiteren Erklärungen beziehen sich daher nur auf Vertreter der „erlaubten“ Religionen. Natürlich sollten auch böse Kleriker von ihren Gläubigen Respekt erwarten dürfen. Doch ist dies nur in den Städten böser Gesinnung gefahrlos umsetzbar.
Der Adel respektiert den Klerus, so wie der Klerus den Adel respektiert, denn die Macht beider Gruppen basiert auf der Unterstützung der jeweils anderen. Auch ein normaler Bürger sollte vor dem Klerus Respekt zeigen, auch wenn er einen Glauben vertritt, den der Charakter nicht hat. Denn auch der Klerus hat Einfluss im Herzogtum, und wer will es sich schon mit den Göttern verderben?

Der Bürger

Ein Bürger ist jeder, der nicht zu den übrigen Gruppen zuzuordnen ist. Bürger einer Stadt kann jeder werden, der nicht unfrei ist (siehe unten). Bürger haben umfangreiche Rechte wie

  • Handel
  • Schutz durch die Garde
  • Schutz durch die Gesetze
  • freie Wählbarkeit des Wohnortes
  • das Recht auf Messen
  • das Recht auf Audienzen am Hofe
  • das Recht, kämpferische oder magische Tätigkeiten auszuüben
  • selbständig einem Handwerk nachzugehen
  • Recht auf Schutz durch Pakte mit den Fremdrassen
  • Arbeiten für den herzoglichen Hof

Voraussetzungen für das Bürgerrecht:

  • Anstellung in den Diensten eines Bürgers oder einer Organisation für mindestens 3 ig Monate oder
  • für eine bestimmte Zeit wohnhaft in der entsprechenden Stadt (Gasthaus, Privathaus…) oder
  • durch Tätigkeiten, die dem Gemeinwesen zu Gute kommen

Darüber hinaus hat ein Bürger aber auch Pflichten:

  • Einhaltung der Gesetze/Verordnungen/Erlässe
  • Akzeptanz des Gesellschafts-, Rechts- und Glaubenssystems
  • der Bürgerstand kann nur für eine Stadt besessen werden

Der Bürgerstand kann verloren werden durch Entzug (Ächtung oder Leibeigenenschaft), bei Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Stadt sowie bei Erhebung in den Adelsstand.
Auch unter Bürgern gibt es einige, die einen Titel tragen, der ihnen eine besondere Position zuweist. Diese Titel haben nichts mit dem Adel zu tun, so dass diese Charaktere in der Regel auch keine Befugnisse über andere Charaktere haben. Solche Charaktere werden mit „Euer Ehren“ angesprochen. Entsprechende Titel könnten sein:

  • Richter
  • Bibliothekar der Stadt…

Des weiteren gibt es eine Hand voll Bürgertitel, mit denen eine bestimmte Weisungsbefugnis einhergeht. Dazu gehört zum Beispiel der des Obersts der Garde.

Der Unfreie

Unfreie sind Besitz des jeweiligen Lehnsherren. Zwar werden sie im Herzogtum im Gegensatz zu vielen anderen Reichen nicht als Gegenstände oder Tiere betrachtet, doch haben sie keinen Schutz durch die Gesetze und unterliegen der Willkür ihres Grundherren. Sie erhalten von ihm Obdach, Kleidung und Nahrung und sind im Gegenzug dazu verpflichtet, ihm für eine bestimmte Zeit im Jahr zu Diensten zu stehen. Das Leben eines Unfreien ist hart. Folgende Kriterien machen sein Leben aus:

  • Er darf ohne Zustimmung des Grundherren nicht den Wohnsitz wechseln
  • Er darf ohne Zustimmung des Grundherren nicht heiraten
  • Er muss den Beruf ausüben, den der Grundherr ihm erlaubt
  • Er wird nicht durch das Gesetz geschützt; bei Straftaten gegen Unfreie wird der Grundherr entschädigt, nicht der Unfreie
  • Kinder von Unfreien sind unfrei
  • Wer einen Unfreien heiratet, wird selber unfrei
  • Unfreie werden oft durch bestimmte, meist schlichte Kleidung als solche gekennzeichnet

Aus diesen Gründen streben die meisten Unfreien an, ihre Freiheit zu erlangen. Dies können sie durch Geld tun oder indem sie sich durch besondere Leistungen ihrem Herrn gegenüber verdient gemacht haben. Ein Grundherr ist nicht verpflichtet, auf ein Kaufangebot einzugehen, doch kann die Herzogin ihn im Einzelfall dazu auffordern.
Weiter im Süden der Inseln ist auch Sklavenhandel nicht unüblich. Die Grenze zwischen Unfreien und Sklaven ist schwimmend. Es ist durchaus schon vorgekommen, dass ein Bürger entführt und als Sklave oder Unfreier verkauft wurde. Auch wenn man beteuert, frei geboren zu sein – für die Käufer ist das so lange nicht von Bedeutung, bis nachhaltig bewiesen werden kann, dass es der Wahrheit entspricht.
Euch als Spielern steht es bei der Erstellung Eurer Chars frei, ob ihr als Bürger einer Stadt oder als Unfreier beginnen möchtet. Entscheidet Ihr Euch für den Unfreien, wendet Euch bitte mit einer PN oder Email an den jeweiligen Lehnsherren, damit er auch von Euch weiss.