Gesetze
die Gesetze des Herzogtums
Übersicht
Gesetzgebung
Jeder Einwohner des Herzogtums kennt die entsprechenden Gesetze, die in einfachster Form an jeder Strassenkreuzung ausserhalb der Städte aushängen als auch in vollständiger Form für jeden Bürger zugänglich in der Schrifthalle aushängen. Wer des Lesens und Schreibens nicht kundig ist, lässt sie sich vorlesen, denn hier gilt die Maxime: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Diese Gesetze sind allerdings reine RP-Gesetze, keineswegs Shard-Regeln. Das bedeutet, dass euer Char gegen sie verstossen darf, ohne zu befürchten, die Shard-Regeln zu verletzen (wobei einige der Shardregeln jedoch recht nahe dran liegen, also bitte aufpassen und im Zweifelsfall lieber nochmal nachlesen.). Allerdings muss in diesem Fall euer Char auch damit leben, dass er als gesuchter Verbrecher auf der Flucht sein wird oder sogar im Extremfalle auf dem Scheiterhaufen sein Leben beendet.
Das Rechtssystem im Reich Britannia ist rechtstreu-gut. Es existiert eine ausgesprochene Hierarchie, ein "Übereinander". Jeder sollte seinen Platz in dieser Hierarchie kennen. An oberster Stelle steht der Glauben an Glaron - und somit die Inquisition, die selbst dem Hochadel, ja dem König selbst Vorgaben machen kann. In der weltlichen Hierarchie steht an oberster Stelle der König (der in seiner weit entfernten Hauptstadt lebt), gleich gefolgt von den Herzögen und Fürsten. Es folgen nach unten die Grafen und Barone und der nicht weiter benannte "Kleinadel" (für eine genaue Aufschlüsselung, auch unter Einbeziehung des Magischen Adels, siehe Adelskonzept). Das gewöhnliche Volk steht an unterster Stelle.
Die Gesetze des Herzogtums gelten für das gesamte Herzogtum und alle sich in diesem befindliche Personen. Gesetzgebende Instanz dieses feudalistischen Staates ist die Herzogin selbst, die als Alleinherrscherin somit auch oberste Richterin ist und sitzt unter Umständen selbst - wie in früheren Zeiten üblich - über Übeltäter zu Gericht. Ihr Wort ist Gesetz, somit ist sie keineswegs auf das Beisein oder den Rat anderer Richter angewiesen. Ist sie nicht anwesend, wird sie vertreten durch den Vogt von Britain, sowie den Hohen Richter und die übrigen Richter des Herzogtums.
Alle in den Gesetzen beschriebenen Strafen sind Richtlinien, die je nach den Umständen eines Verbrechens und nach dem Ermessen der Richter auch abgewandelt oder verändert werden können. Recht und Gesetz sind rollenspielerische Elemente und folgen der Logik des Ingame-Geschehens, sind also u. U. weit davon entfernt, "realistisch" oder "gerecht" zu sein, zumal auch OOC-Dinge von uns berücksichtigt werden (müssen). Auch ist unser Gesetz natürlich nicht so ausgefeilt wie das BGB und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Straftaten, die möglicherweise nicht explizit aufgeführt sind, sind dennoch belangbar (Bsp: Jemand sticht jemand anders ein Auge aus. Dies ist im Gesetz nicht berücksichtigt, aber dennoch eine Straftat. Niemand kann sich darauf berufen: "...aber das steht so nicht im Gesetz"). In einem solchen Falle entscheiden die Richter nach eigenem Ermessen. Strafen und Gesetze sind somit "relativ" - nicht absolut und weder ingame noch ooc "einklagbar". Bei der Höhe der Goldstrafen macht euch bitte bewusst, dass niemand dazu gezwungen wird, das Gesetz zu brechen. Somit sind Jammereien der Art: "Aber soviel Gold hab ich doch nicht" völlig sinnlos. Wer keine Strafen bezahlen kann, sollte sich also besser an die Gesetze halten (oder die alternativen Peitschenhiebe akzeptieren).
Religiöses Recht wird durch die Inquisition und das Glaubenstribunal gesprochen. Diese entscheiden nach den Richtlinien der anerkannten Religionen. Die Urteile der Inquisition stehen in ihrer Wertigkeit über weltlichen Urteilen und können diese aufheben und verändern.
Bei Beihilfe zu einer der unten aufgelisteten Straftaten, ereilt den Helfer die selbe Strafe, wie den Hauptangeklagten.
Die Garde des Herzogtums sorgt für die Ordnung und Sicherheit im Herzogtum und hat folgende Privilegien:
- Ausübung kämpferischer Handlungen
- offenes Tragen von Waffen und deren Einsatz
- Tragen aller Arten von Rüstungen in den Städten, sowie in Gegenwart der Herzogin
- Durchsuchung von Häusern und Beschlagnahmung von Gegenständen
- Festnahme von Personen, beim bloßen Verdacht auf eine Straftat
- Rechtssprechung bei einfachen Straftaten und Gesetzesverstößen gegen Garde und Amtspersonen
- Ausgabe von Schriften, die das Tragen von gesichtsverhüllenden Kleidungsstücken erlauben
Die oben genannten Personen haben im Herzogtum die folgenden Privilegien:
- Das Recht, das Zeichen ihres Glaubens offen, auch vor der Herzogin zu tragen, auch wenn dies Waffen sind
- Das Recht, überall im Herzogtum zu predigen und zu missionieren, mit Ausnahme anderen Göttern geweihter Orte und Gebäude
- Immunität vor dem weltlichen Gesetz in leichten Straftaten und Glaubensangelegenheiten
- Das Recht auf freie Rede, solange diese sich nicht lästerlich gegen die oben erwähnten Religionen, die Herzogsfamilie oder den König richten
- Ein Kleriker darf an der Verhandlung gegen eines seiner Glaubenskinder in beratender Funktion teilnehmen
- Kleriker dürfen nicht in Haft genommen, sondern nur dem zuständigen Gericht angezeigt werden
- Paladine dürfen Straftäter festnehmen, um sie der Garde oder dem Glaubenstribunal zuzuführen
Gerichtsbarkeit:
- In leichten weltlichen Straftaten besteht Immunität
- Schwere weltliche Straftaten werden von einem durch die Herzogin berufenen weltlichen Gericht verhandelt
- Kirchliche Straftaten werden vom Glaubenstribunal geahndet.
- Das Glaubenstribunal besteht aus drei jährlich von allen Klerikern der Insel gewählten Vertretern. Zur Wahl stellen lassen kann sich ein jeder, der oben genannten Bestimmungen entspricht.
- Das Glaubenstribunal ist so lange beschlussfähig, solange mindestens einer der gewählten Vertreter anwesend ist. Sind die übrigen Vertreter abwesend, entscheidet der einzelne alleine
- Das Glaubenstribunal verhandelt nur kirchliche Straftaten
- Das Glaubenstribunal verhandelt nicht, was in die Zuständigkeit der Inquisition fällt
Gesetzesverstösse und Strafzumessung
Bei allen hier dargelegten Gesetzesverstössen und Strafzumessungen gilt, dass das Gericht das Recht hat, im Einzelfall abweichende Strafen zu verhängen, sowie zusätzlich belehrende und läuternde Strafen anzuordnen, sollte das Gericht dies für erforderlich oder nutzbringend halten. Goldstrafen können bei mittellosen Tätern umgewandelt werden in Zwangsarbeit oder Peitschenhiebe.
Gesetzesverstöße schwerster Art (Richtende Personen: Herzogin, Vogt, hohe Richter):
Auf Gesetzesverstöße schwerster Art steht der Tod.
- Mord an einem Menschen, Elfen, Zwergen oder Drachen
- Ausübung Schwarzer Magie
- Hochverrat
- Versuchter Mord an einer Amtsperson
Gesetzesverstöße schwerer Art (Richtende Personen: Herzogin, Vogt, hohe Richter):
Auf Gesetzesverstöße schwerer Art stehen Kerker, Schandkäfig plus Goldstrafen nicht unter 20.000 Goldstücken, sowie angemessene Entschädigung der Opfer.
30.000 Goldmünzen oder 30 Peitschenhiebe bei
- Schwere Körperverletzung
- Vergiften
25.000 Goldmünzen oder 25 Peitschenhiebe bei
- Entführung
20.000 Goldmünzen oder 20 Peitschenhiebe und Ersetzen entstandener Schäden bei
- Brandschatzen
- Schwerer Raub
Weiterführende Erläuterungen zur Sühne von schwersten und schweren Verbrechen
Fuer diese Art von schaendlicher Tat treten die oben angeführten Strafen in Kraft, sollten keine Umstaende vorliegen, welche berechtigte Zweifel am Geisteszustand des Taeters lassen. Bei Eintritt eines solchen Falles sei der Moerder auf Lebenszeit im Irrenhaus unter Betreuung zu verwahren. Eine Genesung sei alle fuenf Jahre zu pruefen. Sollten an diesem Vergehen mehrere Taeter ueberfuehrt worden sein, sowohl Ausfuehrende als auch Auftraggeber, so werden sie vor dem Gesetze mit gleicher Haerte gestraft. Sollte in diesem Fall eine ausfuehrende Person der anderen hoerig sein, so sei dies zu pruefen und gegebenenfalls eine mildere Strafe zu verhaengen.
Gesetzesverstöße einfacher Art (Richtende Personen: Herzogin, Vogt, Richter, Offiziere der Garde):
Auf Gesetzesverstöße einfacher Art stehen Kerker, Schandkäfig plus Goldstrafen nicht unter 5.000 Goldstücken. Im Einzelfalle wird der Richter entscheiden, wie zu verfahren ist.
15.000 Goldmünzen oder 15 Peitschenhiebe bei
- Körperverletzung
10.000 Goldmünzen oder 10 Peitschenhiebe, sowie Abgabe der entsprechenden Gegenstände bei
- Herstellung, Besitz, Anwenden und Handeln gefährlicher alchimistischer Gebräue und Gifte
- Herstellung, Besitz, Anwenden und Handeln verbotener Gegenstände
10.000 Goldmünzen oder 10 Peitschenhiebe bei
- Duelle jedweder Art innerhalb des Stadtgebietes
- Lästerliches Reden oder Verbreitung von Schriften gegen/über Herzogin, Garde, Templer und Amtspersonen
- Unruhestiftung, Beleidigung und Provokation
5.000 Goldmünzen oder 5 Peitschenhiebe bei
- Grundloses Tragen gezogener Waffen aller Art innerhalb des Stadtgebietes
- Tragen von Plattenrüstungen innerhalb des Stadtgebietes oder in Gegenwart der Herzogin
- Verhüllung des Gesichtes durch Helme oder Kapuzen oder anderweitig das Antlitz verbergende Kleidungsstücke innerhalb des Stadtgebietes
- Wirken von Schadenszaubern oder Zaubern, welche die Sinne verwirren
5.000 Goldmünzen oder 5 Peitschenhiebe + Aufkommen für entstandene Schäden bei
- Wilderei auf dem Herrschaftsgebiet der befreundeten Völker der Elfen und Khazads (im Volksmund als Zwerge bekannt)
- Mitbringen gefährlicher Tiere (Wölfe, Panther, Bären, Harpyen, Spinnen und dergleichen) in eine Stadt des Herzogtums
- Beschwören von Wesenheiten, gleich welcher Art, innerhalb des Stadtgebietes
- Anlegen ungesicherter Feuerstellen innerhalb des Stadtgebietes
- Diebstahl und Plünderung
- Betrug
1.000 - 5.000 Goldmünzen oder 1 - 5 Peitschenhiebe, Ausschluss aus der Stadt für einen Tag, Schandkäfig bei
- Verstoss gegen die Kleiderordnung
Männer sowie Frauen haben innerhalb der herzoglichen Städte züchtig bekleidet zu sein. Wer dagegen verstößt, hat mit Belehrung durch die Templer zu rechnen, bzw. kann bei Uneinsichtigkeit vor die Tore der Stadt geleitet werden. Im Wiederholungsfalle droht eine Buße von 1000 Goldstücken. Bei weiteren Wiederholungen werden 5.000 Goldstücke oder 5 Peitschenhiebe fällig, sowie 1 bis 2 Tage im Käfig der Schande.
3.000 Goldmünzen oder 3 Peitschenhiebe und Ersetzen entstandener Schäden, Käfig der Schande bei
- Rosstäuscherei
Wer der Rosstäuscherei überführt wird, hat den angerichteten Schaden im vollen Umfange zu ersetzen und wird wenigstens einen Tag lang dem Volke im Käfig der Schande vorgeführt.
1.000 Goldmünzen oder 1 Peitschenhieb und Schandkäfig bei:
- Niederreiten von Personen
Innerhalb der Städte ist das Reiten nur noch im Schritt-Tempo gestattet. Wer wissentlich oder versehentlich Bürger niederreitet, soll verpflichtet sein, dadurch beschmutzte Kleidung auf eigene Kosten zu reinigen und etwaige Kosten für den Heiler zu übernehmen, sowie beschädigtes Gut in vollem Umfang zu ersetzen. Im Falle einer Verletzung des Niedergerittenen steht dem Niedergerittenen ein Schmerzensgeld nicht unter 1000 Goldtalern aus der Börse des unvorsichtigen Reiters zu. - Entsorgung von Unrat in den Strassen
Es ist untersagt seinen Unrat in den Strassen der herzoglichen Städte zu entsorgen. Beschaedigte Gebrauchsgegenstaende oder Gegenstaende, die fuer den Besitzer nicht mehr von Nutzen sind, seien in dafuer vorgesehene Behaelter zu entsorgen. Noch gebraeuchliche Gegenstaende koennen zur Weiterreichung an Beduerftige der Stadt gespendet werden. Eine Zuwiderhandlung dieses Gesetzes sei als Bedrohung fuer das Allgemeinwohl zu sehen, da hierdurch die Gefahr von Krankheiten bestuende, sowie die Anzahl der Ratten und anderen Ungeziefers gefoerdert wuerde.
Gesetzesverstöße besonderer Art (Richtende Personen: Herzogin, Vogt, Richter, Offiziere der Garde):
Überstellung an die heilige Inquisition bei
- Gotteslästerliche Reden
- Verdacht auf Ausübung von Schwarzmagischen Praktiken
Gesetzesverstöße gegen Garde und Amtspersonen (Richtende Personen: Herzogin, Vogt, Richter, Offiziere der Garde):
20.000 Goldmünzen oder 20 Peitschenhiebe bei
- Angriff auf Amtspersonen
15.000 Goldmünzen oder 15 Peitschenhiebe bei
- Bedrohung von Amtspersonen
10.000 Goldmünzen oder 10 Peitschenhiebe bei
- Amtsanmaßung
- Beleidigung von Amtspersonen
- lästerliches Reden über Amtspersonen
5.000 Goldmünzen oder 5 Peitschenhiebe bei
- Wiederstand und Nichtgehorsam gegen Amtspersonen
- Behinderung von Amtspersonen bei Ausübung ihrer Tätigkeiten
Auflistung verbotener Tränke und Gegenstände
- Alle Produkte aus Menschen, Elfen, Zwergen, Drachen und Dämonen, insbesondere deren Knochen und Haut (Ausnahme: Produkte aus den Haaren) und Kleidungsstücke die das Gesicht, teilweise oder komplett, verhüllen (Ausnahme: Rüstungsteile beim Kampf):
- Lumpenrobe
- Jungdrachenlederrüstung, Drachenschuppenrüstung, Altdrachenschuppenrüstung
- Knochenrüstung, Schattenknochenrüstung, Dämonenknochenrüstung
- Schädelkerze, Leichenteile
- Alchemistische Gebräue und Substanzen die sich schädlich auf die Gesundheit von Lebewesen auswirken:
- Schwache Explosion, Explosionstrank, Grosse Explosion, Lava Bombe
- Schwaches Gift, Gift, starkes Gift, tötliches Gift
- Bestienform, Monsterform, Chamäleonhaut, Geschlecht wechseln
- Paralyse
- Halluzination
- Eisengolem-Trank, Steingolem-Trank, Erdgolem-Trank
- schädliche Pilze

